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Produkte zum Begriff Staatsgewalt:


  • Augustin, Kersten: Staatsgewalt
    Augustin, Kersten: Staatsgewalt

    Staatsgewalt , Elitesoldaten, die sich auf einen "Tag X" vorbereiten, Polizisten, die in Chatgruppen rechtsextreme Inhalte verbreiten, JVA-Bedienstete, die politisch rechts motivierte Straftaten begehen, Justizangehörige, die mit Gewalt die Demokratie beseitigen wollen: Diese Meldungen sind zum traurigen Alltag geworden. Sie zeigen, dass es dem Rechtsstaat bisher nicht gelingt, sich wirksam gegen Reichsbürger, Rechtsradikale und Anhänger von Verschwörungstheorien zu wappnen, die nicht selten in den eigenen Institutionen zu finden sind. Stattdessen werden rechte Netzwerke weiter als "Einzelfälle" abgetan. Vier Jahre nach dem mit großer öffentlicher Resonanz erschienenen Band "Extreme Sicherheit", der ersten umfassenden Bestandsaufnahme zum Thema, zieht dieses Gemeinschaftswerk investigativer Journalistinnen und Journalisten von Die Zeit, taz, Frankfurter Rundschau, Deutschlandfunk und vielen anderen Medien eine beunruhigende Bilanz: Während die Warnsignale zunehmen, geschieht noch immer zu wenig, um die Demokratie vor ihren inneren Feinden zu schützen. Mit Beiträgen von u. a. Stephan Anpalagan, Bahar Aslan, Kersten Augustin, Sebastian Erb, Malene Gürgen, Sebastian Leber, Nadine Lindner, Christina Schmidt und Caroline Walter sowie einem Vorwort von Seda Basay-Yildiz. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Was beinhaltet die Staatsgewalt?

    Die Staatsgewalt beinhaltet die Befugnis und das Recht des Staates, Gesetze zu erlassen, durchzusetzen und zu interpretieren. Sie umfasst die legislative Gewalt, die Exekutive und die Judikative. Die legislative Gewalt ist für die Gesetzgebung zuständig, die Exekutive setzt die Gesetze um und die Judikative sorgt für die Rechtsprechung. Zusammen bilden sie die Gewaltenteilung, die sicherstellen soll, dass keine einzelne Instanz zu viel Macht ausüben kann. Die Staatsgewalt ist somit ein zentraler Bestandteil der staatlichen Souveränität und der Rechtsstaatlichkeit.

  • Was bedeutet "Widerstand gegen Staatsgewalt"?

    "Widerstand gegen Staatsgewalt" bezieht sich auf Handlungen oder Aktivitäten, die darauf abzielen, sich gegen die Ausübung von Macht oder Gewalt durch den Staat zu wehren. Dies kann sowohl friedlicher Protest als auch gewaltsamer Widerstand sein, je nach den Umständen und der Überzeugung der beteiligten Personen. Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit politischem Aktivismus und dem Streben nach Veränderung verwendet.

  • Wer ist Träger der Staatsgewalt?

    'Wer ist Träger der Staatsgewalt?' ist eine zentrale Frage in der politischen Theorie und Praxis. In den meisten demokratischen Staaten liegt die Staatsgewalt beim Volk, das sie durch Wahlen an seine Vertreter delegiert. Diese gewählten Vertreter, wie beispielsweise Regierungsmitglieder und Abgeordnete, üben die Staatsgewalt in Form von Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung aus. Sie sind somit die Träger der Staatsgewalt und handeln im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative dient dabei der Sicherung und Kontrolle der Staatsgewalt.

  • Wer übt die Staatsgewalt aus?

    Die Staatsgewalt wird in einem demokratischen Staat vom Volk ausgeübt, das durch Wahlen seine Vertreter in Regierung und Parlament wählt. Diese gewählten Vertreter sind dann befugt, im Namen des Volkes Gesetze zu erlassen, Entscheidungen zu treffen und die Staatsgewalt auszuüben. In vielen Ländern ist die Staatsgewalt in verschiedene Gewalten aufgeteilt, wie die Legislative, Exekutive und Judikative, um eine Gewaltenteilung und somit eine Kontrolle und Balance der Macht sicherzustellen. Letztendlich ist es also das Volk, das durch seine gewählten Vertreter die Staatsgewalt ausübt.

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  • Wer ist Inhaber der Staatsgewalt?

    Wer ist Inhaber der Staatsgewalt? Die Staatsgewalt liegt in einer Demokratie grundsätzlich beim Volk, das sie durch Wahlen an seine Vertreter delegiert. Diese gewählten Vertreter, wie beispielsweise Regierungsmitglieder oder Abgeordnete, üben die Staatsgewalt in Form von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung aus. In autoritären Regimen kann die Staatsgewalt hingegen bei einer Einzelperson oder einer kleinen Gruppe von Menschen konzentriert sein, die sie oft durch Gewalt oder Unterdrückung ausüben. In jedem Fall ist die Frage nach dem Inhaber der Staatsgewalt von zentraler Bedeutung für die Legitimität und Funktionsweise eines politischen Systems.

  • Wie ist die Staatsgewalt aufgeteilt?

    Die Staatsgewalt ist in den meisten demokratischen Ländern in drei Gewalten aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig und besteht in der Regel aus einem Parlament oder einer ähnlichen Institution. Die Exekutive setzt die Gesetze um und wird von der Regierung oder dem Staatsoberhaupt geleitet. Die Judikative ist für die Auslegung und Anwendung der Gesetze zuständig und besteht aus Gerichten und Richtern. Diese Gewaltenteilung soll sicherstellen, dass keine einzelne Instanz zu viel Macht ansammelt und die Gewalt im Staat ausgeglichen bleibt.

  • Wer kontrolliert die Staatsgewalt in Deutschland?

    In Deutschland kontrolliert das Volk die Staatsgewalt. Dies geschieht durch regelmäßige Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreterinnen und Vertreter in den verschiedenen staatlichen Institutionen wählen. Zudem gibt es unabhängige Institutionen wie den Bundesrechnungshof und den Bundesdatenschutzbeauftragten, die die Staatsgewalt überwachen und kontrollieren. Auch die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative trägt dazu bei, dass die Staatsgewalt in Deutschland kontrolliert wird. Darüber hinaus spielen auch Medien, Zivilgesellschaft und internationale Organisationen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Kontrolle der Staatsgewalt.

  • Wie setzt sich die Staatsgewalt zusammen?

    Die Staatsgewalt setzt sich in der Regel aus drei Gewalten zusammen: der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Die Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig und besteht in demokratischen Systemen meist aus gewählten Vertretern des Volkes, wie z.B. Abgeordneten oder Parlamentariern. Die Exekutive setzt die Gesetze um und wird in der Regel von der Regierung und den Verwaltungsbehörden gebildet. Die Judikative ist für die Rechtsprechung zuständig und besteht aus Gerichten und Richtern, die unabhängig von den anderen beiden Gewalten agieren. Zusammen bilden sie das System der Gewaltenteilung, das sicherstellen soll, dass keine einzelne Instanz zu viel Macht ansammelt.

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